Ein Eigenheim ist mehr als ein Ort zum Wohnen – es ist Ihr Rückzugsort, Ihre Investition in die Zukunft, ein Stück Freiheit. Aber was passiert, wenn plötzlich etwas Unerwartetes passiert? Wenn eine Krankheit, ein Unfall oder Jobverlust das Einkommen bedrohen – und die Kreditrate trotzdem weiterläuft?
Genau hier setzt der von der Credit Life entwickelte R+V-BaufiRetter an: Er springt ein, wenn Sie ausfallen. Und schützt, was Sie aufgebaut haben.
Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder der Verlust des Jobs können schnell zu finanziellen Engpässen führen – und das, wenn ohnehin schon viele Herausforderungen zu meistern sind. Während das soziale Netz bzw. staatliche Leistungen nur einen Teil Ihrer Versorgungslücke abdecken, bleiben laufende Verpflichtungen wie die Kreditrate bestehen. Der R+V-BaufiRetter sorgt dafür, dass Ihre Versorgungslücke geschlossen wird und Ihr Zuhause und Ihre Baufinanzierung auch in schwierigen Zeiten sicher bleiben.
Viele unterschätzen, wie stark sich das Nettoeinkommen verändert, wenn sie plötzlich krank oder arbeitslos werden. Erfahren Sie hier in weniger als einer Minute, wie hoch Ihre monatliche Versorgungslücke sein könnte und ob Ihre Baufinanzierung im Ernstfall gefährdet wäre.
Arbeitslosmeldungen pro Monat
aller Überschuldungen werden durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit (inkl. Sucht + Unfall) ausgelöst
Sterbefälle von Menschen unter 65 Jahren in 2023
aller Sterbefälle in 2023 aufgrund von Kreislauferkrankungen
Der R+V-BaufiRetter bietet umfassenden Schutz bei verschiedenen Lebensrisiken:
Der R+V-BaufiRetter bietet Ihnen sechs unterschiedliche Absicherungspakete mit verschiedenen Risikokombinationen an. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen eine übersichtliche Darstellung aller verfügbaren Optionen bzw. Risikokombinationen.
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
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Tod | | | | | ||
Arbeitsunfähigkeit | | | | | ||
Arbeitslosigkeit | | | | |||
Schwere Krankheit | | | | | | |
Ob Krankheit, Jobverlust oder Tod – Ihr Zuhause bleibt finanziell geschützt.
Mehrere Darlehensnehmende können abgesichert werden.
Alle Versicherungsleistungen sind komplett individuell wählbar.
Bis zu 100.000 Euro für Ihre Hinterbliebenen – damit ihr Zuhause sicher bleibt.
Schnelle Unterstützung mit einer Einmalzahlung von 20.000 Euro.
Keine Angabe von Vorerkrankungen notwendig – unkompliziert und schnell abschließbar.
Versicherung? Klingt oft kompliziert – ist aber in diesem Fall ganz einfach. In unserem kurzen Video erfahren Sie, wie der R+V-BaufiRetter funktioniert und warum er für Ihre Baufinanzierung so wichtig ist.
Der von den Genossenschaftsbanken angebotene R+V-BaufiRetter wird Ihnen von der R+V und der Credit Life bereitgestellt. Credit Life ist vertrauensvoller Versicherungspartner der R+V. Mit einer Expertise von mehr als 40 Jahren hat die Credit Life bereits Tausenden von Kundinnen und Kunden geholfen, die richtige Absicherung für sich und ihre Liebsten zu finden. Informationen zu Credit Life erhalten Sie unter:
Sie haben Fragen? Sie sind nicht allein. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Punkte rund um den R+V-BaufiRetter. Ob Laufzeit, Leistung oder Voraussetzungen: Wir schaffen Klarheit.
Ganz gleich, ob Sie bauen oder eine Immobilie kaufen möchten – die passende Finanzierung ist entscheidend. Der R+V-BaufiRetter ermöglicht Ihnen, Ihre Baufinanzierung individuell und flexibel abzusichern, damit Ihre Immobilie jederzeit geschützt bleibt. Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit und schützen Sie sich und Ihre Familie vor unerwarteten Belastungen.
Der R+V-BaufiRetter sichert Sie gegen finanzielle Folgen bei Tod, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit (auch bei Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit), längerer Krankheit oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit sowie bei Schwerer Krankheit ab.
Alle Absicherungsbausteine können dabei flexibel kombiniert werden – genau passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Situation.
Versicherbar sind Personen zwischen 18 und 63 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Der Versicherungsschutz endet automatisch zum Monatsende, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Wenn Sie selbstständig tätig sind – beispielsweise als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer Einpersonengesellschaft – können Sie sich auch absichern.
Die Wartezeit ist ein definierter Zeitraum direkt nach Versicherungsbeginn, in dem noch keine Leistungen aus der Versicherung erbracht werden. Sie beträgt drei Monate für Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Schwere Krankheit, entfällt jedoch bei Unfällen, die zum Tod oder zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Die Karenzzeit bezeichnet die Zeitspanne unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalls, in der noch keine Leistung ausgezahlt wird. Karenzzeiten gelten nur bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.
Bei Arbeitslosigkeit gilt eine Karenzzeit von einem Monat. In dieser Zeit wird noch keine Versicherungsleistung ausgezahlt, da viele Betroffene kurzfristige Einkommensverluste zunächst selbst überbrücken können – etwa durch Rücklagen oder Arbeitslosengeld.
Bei Arbeitsunfähigkeit beträgt die Karenzzeit 42 Tage. Innerhalb dieser Zeit erhalten Arbeitnehmer üblicherweise noch eine Lohnfortzahlung, sodass kein finanzieller Engpass entsteht.
Im Todesfall beträgt die Versicherungssumme mindestens 20.000 € und maximal 100.000 € (bis zu 125 % Ihres Darlehensbetrags). Bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit können Sie monatliche Raten bis zu 2.000 € absichern (maximal jedoch 125 % Ihrer monatlichen Kreditrate).
Arbeitsunfähigkeit: Nach 42 Tagen erhalten Sie die monatliche Versicherungsleistung, längstens jedoch 23 Monate pro Versicherungsfall.
Arbeitslosigkeit: Nach einem Monat Karenzzeit erhalten Sie bis zu 23 Monate lang die monatliche Versicherungsleistung pro Versicherungsfall.
Todesfall: Ihre Angehörigen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Schwere Krankheit: Bei Diagnose einer Schweren Krankheit zahlt der R+V-BaufiRetter einmalig 20.000 €.
Sie können den Versicherungsschutz für einen Zeitraum von drei bis maximal 15 Jahren individuell wählen.
Nein, bei Vertragsabschluss müssen Sie weder Gesundheitsfragen beantworten, noch eine Gesundheitsprüfung absolvieren.
Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Eingang des Einmalbeitrags beim Versicherer, frühestens jedoch am vereinbarten Datum im Versicherungsantrag. Zwischen Unterzeichnung und Versicherungsbeginn dürfen maximal 36 Monate liegen. Beachten Sie dabei die Wartezeiten.
Tod: Der Todesfall muss unverzüglich angezeigt werden.
Arbeitsunfähigkeit: Sie können Ihre bisherige Tätigkeit aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht ausüben und gehen keiner anderen Erwerbstätigkeit nach.
Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Sie müssen mindestens sechs Monate zuvor mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und aktiv nach Arbeit suchen. Bei Selbstständigen muss die Aufgabe der Tätigkeit wirtschaftlich bedingt sein und das Gewerbe abgemeldet werden.
Schwere Krankheit: Erstmals diagnostizierte Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose oder eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2).
Ja, sofern Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland liegt und Sie hier Arbeitslosengeld beziehen.
Nach Meldung Ihres Schadensfalls informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen. Ihren Schadensfall können Sie per E-Mail an BaufiRetter@creditlife.net oder telefonisch unter 02131 2010-7999 an uns melden.
Mit dem R+V-BaufiRetter sichern Sie Immobilienfinanzierungen für Kauf oder Neubau ab. Auch teilgewerbliche oder vermietete Immobilien sind versicherbar.
Häufig werden Finanzierungen zu zweit aufgenommen, da ein höheres Einkommen bessere Konditionen ermöglicht. Die Absicherung beider Darlehensnehmer sorgt im Ernstfall dafür, dass Ihr Zuhause gesichert bleibt. Daher sollte jeder der beiden Darlehensnehmer das für ihn passende Absicherungspaket abschließen.
Ja, der R+V-BaufiRetter erlaubt eine individuelle Absicherung in unterschiedlicher Höhe für jeden der beiden Kreditnehmer. So ist es möglich, für jeden das passende Absicherungspaket mit den notwendigen Risikokombinationen und Versicherungssummen auszuwählen.
Wenden Sie sich in diesem Fall gerne direkt an Ihre zuständige Ansprechperson bei Ihrer Genossenschaftsbank. Sie nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.